Verfahren gegen Christian B. Maddie-Verdächtiger: Staatsanwaltschaft will Prozess verlegen

Der 48-jährige Deutsche ist vom Vorwurf mehrerer schwerer Sexualstraftaten freigesprochen worden. Mit der Revision wollen die Strafverfolger aber nicht nur die Aufhebung dieses Urteils erreichen.
Die Staatsanwaltschaft hat einen Antrag auf Verlegung des Verfahrens gegen den Maddie-Verdächtigen Christian B. vom Landgericht Braunschweig zum Landgericht Göttingen gestellt. Behördensprecher Hans Christian Wolters bestätigte dies der Deutschen Presse-Agentur.
Ziel sei es, einen möglichst unbefangenen Umgang mit dem Prozessstoff sicherzustellen, erklärte Wolters. Das Landgericht Göttingen sei "bislang in keiner Weise mit dem Verfahren befasst" gewesen.
Von mehreren schweren Sexualstraftaten freigesprochen
Das Braunschweiger Landgericht sprach den 48-jährigen Deutschen von mehreren schweren Sexualstraftaten frei. Die Vorsitzende Richterin begründete dies mit unzureichenden Beweisen für die fünf mutmaßlichen Taten in Portugal.
Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein. Der Bundesgerichtshof in Leipzig prüft das Urteil auf Rechtsfehler. Ein Entscheidungstermin steht noch aus. Die Verteidigung bezeichnet den Freispruch als einzig richtigen Verfahrensausgang.
Im Braunschweiger Prozess forderte die Staatsanwaltschaft 15 Jahre Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Verhandelt wurden drei Vergewaltigungen und zwei Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs.
Verdächtiger im Maddie-Fall
Der mehrfach vorbestrafte Sexualstraftäter steht im Fokus internationaler Berichterstattung. Deutsche Ermittler verdächtigen ihn im Fall der 2007 in Portugal verschwundenen dreijährigen Madeleine McCann, werfen ihm Mord vor. Anwalt Friedrich Fülscher spricht von einer "massiven Vorverurteilungskampagne" gegen seinen Mandanten.
Der 48-Jährige wurde vor etwa einem Monat aus dem Gefängnis entlassen. Er verbüßte eine mehrjährige Haftstrafe wegen schwerer Vergewaltigung in Portugal. Das Landgericht Braunschweig hatte ihn 2019 verurteilt. In Freiheit trägt er eine Fußfessel und muss regelmäßig Kontakt zu einem Bewährungshelfer halten. Wohnortwechsel bedürfen der gerichtlichen Zustimmung.
- Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa
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