Region Helmstedt Er tötete 56 Schafe: Wolf darf abgeschossen werden

Mindestens achtmal schlug der Wolf in der Region Helmstedt bereits zu und tötete dabei 56 Schafe. Nun genehmigte ein Gericht den Abschuss des Tieres.
Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat den Abschuss eines Wolfes im Kreis Helmstedt nach zahlreichen Nutztierrissen genehmigt. Die Angriffe ereigneten sich in den Landkreisen Helmstedt und Wolfenbüttel sowie im Umkreis von Wolfsburg.
Der Wolfsrüde mit der Kennung "GW3559" sei nachweislich an mindestens acht Rissen beteiligt gewesen, bei denen 56 Schafe getötet und 39 verletzt wurden. In vier Fällen habe er einen Festzaun von 1,40 bis 1,50 Meter Höhe oder stromführende Flexinetze überwunden. Die betroffenen Weidetiere waren durch Mindestschutzmaßnahmen gesichert.
Helmstedt: Wolf richtete großen Schaden an
Mit ihrer Entscheidung bestätigte die Kammer eine Allgemeinverfügung des Kreises Helmstedt. Die Eilanträge zweier anerkannter Umweltvereinigungen wurden abgelehnt. Der wirtschaftliche Schaden durch die Wolfsangriffe beläuft sich auf circa 39.000 Euro.
Landrat Gerhard Radeck (CDU) fühlt sich durch die Entscheidung bestätigt: "Nach unserer Kenntnis ist es das erste Mal in Niedersachsen, dass eine solche Allgemeinverfügung zur Entnahme eines Wolfes vor Gericht Bestand hat." Der Landkreis werde Maßnahmen zur Entnahme des betreffenden Wolfes einleiten.
Der Abschuss unterliegt strengen Auflagen. Er darf nur im Umkreis von fünf Kilometern um ein Rissereignis erfolgen. Zuvor muss der Wolf elektrifizierte Flexinetze mit einer Höhe von mindestens 1,20 Metern überwunden haben oder die Weidetiere müssen nächtlich eingestallt gewesen sein.
56 Wolfsrudel leben in Niedersachsen
Verschiedene Indizien sprechen laut Gericht dafür, dass der Wolf sein Beuteverhalten bereits an andere Rudelmitglieder weitergegeben hat. Der Abschuss eines einzelnen Tieres werde den Erhaltungszustand der Population nicht verschlechtern. In Niedersachsen leben aktuell 56 Wolfsrudel.
Die Antragsteller können gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen. Nur autorisierte Berechtigte mit speziellem Auftrag dürfen das Tier töten.
- Nachrichtenagentur dpa
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