Heimtückischer Mord? Brennende Frau stürzt aus Fenster – Sohn hört ihre letzten Worte

Schreckliche Brandtat vor Gericht: Eine Frau stirbt an schwersten Verbrennungen. Ihr Mann sitzt auf der Anklagebank – ein Zeuge belastet ihn mit letzten Worten.
Ein 50-jähriger Mann aus Goslar muss sich seit dieser Woche vor dem Landgericht Braunschweig wegen Mordes verantworten. Die Anklage wirft ihm vor, seine schlafende Ehefrau im Mai dieses Jahres mit Brandbeschleuniger übergossen und angezündet zu haben. Die 40-jährige Frau starb an ihren schweren Brandverletzungen.
Laut Staatsanwaltschaft soll der aus Syrien stammende Angeklagte vom Flur aus bis in das Schlafzimmer und auf das Bett ein mutmaßliches Gemisch aus Benzin und flüssigem Grillanzünder verteilt haben. Dann habe er es entzündet. Die Frau habe sofort in Flammen gestanden und sei durch das Schlafzimmerfenster etwa vier Meter tief auf eine Rasenfläche gestürzt. Ob sie vom Angeklagten gestoßen wurde oder sich durch den Sprung retten wollte, ist laut den Strafverfolgern unklar.
Opfer zieht sich diverse Frakturen zu
Beim Aufprall auf dem Boden zog sich das Opfer diverse Frakturen zu. Etwa 90 bis 100 Prozent der Körperoberfläche seien verbrannt gewesen, hieß es im Prozess. Die ebenfalls aus Syrien stammende Frau wurde in ein Krankenhaus gebracht, wo sie an den Folgen der schweren Brandverletzungen starb. Eine Verlegung in eine Spezialklinik sei wegen der Schwere der Verletzungen nicht mehr möglich gewesen.
Im brennenden Haus soll sich der Angeklagte noch darum gekümmert haben, dass die drei Söhne und eine behinderte Tochter rechtzeitig ins Freie gelangten. Draußen soll der älteste Sohn Rufe seines Namens vernommen haben und erst dadurch auf seine brennende Mutter aufmerksam geworden sein. Er sei ihr zu Hilfe geeilt und habe die Flammen erstickt.
Söhne und Verwandter treten als Nebenkläger auf
Die Aussage dieses Sohnes ist ein Hauptaspekt, warum die Staatsanwaltschaft von der Schuld des Angeklagten überzeugt ist. Noch bei Bewusstsein soll die Mutter zu ihm gesagt haben: "Das war dein Vater." Zwei Söhne und ein weiterer Verwandter treten im Prozess als Nebenkläger auf.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 50-Jährigen Mord aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen vor. Er soll sich betrogen gefühlt haben. Zum Prozessauftakt sagte der Staatsanwalt, dem Angeklagten sei bei der Tat bewusst gewesen, dass das Opfer leiden würde.
Angeklagtem könnte Sicherheitsverwahrung drohen
Der Mann war noch vor Ort festgenommen worden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Am ersten Verhandlungstag blieb offen, ob sich der Angeklagte zu den Vorwürfen äußern wird. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Zu Beginn der Verhandlung gaben die Richter den rechtlichen Hinweis, dass eine besondere Schwere der Schuld vorliegen könnte, sollten sich die Vorwürfe wie angeklagt bestätigen. Damit wäre bei einer Gefängnisstrafe eine vorzeitige Haftentlassung erschwert.
Der Prozess soll am Freitag (7. November) fortgesetzt werden. Ein Urteil könnte es nach bisheriger Planung im Dezember geben.
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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