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Braunschweig

Braunschweig: Umwelthilfe übt Kritik wegen Gehwegparken – Stadt reagiert


"Behauptung ist falsch"
Wird illegales Gehwegparken geahndet? Stadt bezieht Stellung

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 06.11.2025Lesedauer: 2 Min.
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Schmale Parkbucht (Archivbild): Auf Gehwegen parkende Autos versperren Rollstühlen oder Kinderwagen häufig den Weg. (Quelle: Kerstin Bögeholz/imago)
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Die Umwelthilfe nennt Braunschweig als Negativbeispiel beim Gehwegparken. Ein Sprecher der Stadt widerspricht.

Illegales Parken auf dem Gehweg wird in den meisten größeren niedersächsischen Städten toleriert. Das geht zumindest aus einer stichprobenartigen Umfrage der Deutschen Umwelthilfe hervor. Der Toleranzrahmen ist dabei mal strenger und mal weniger strikt gefasst. Eine Ausnahme bilden demnach die Städte Osnabrück und Wolfsburg, wo die Ordnungswidrigkeit nicht toleriert werde.

Rechtlich ist die Lage eigentlich klar: Auf Bürgersteigen darf nicht geparkt werden - es sei denn, ein Verkehrszeichen erlaubt das explizit. Zudem empfiehlt die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen eine Mindestbreite von 2,50 Meter für Fußwege.

Stadtsprecher: "Die Behauptung ist falsch"

Den Angaben nach wird das Parken auf dem Bordstein aber etwa in Braunschweig toleriert, wenn "je nach örtlichen Gegebenheiten" mindestens ein Meter des Gehwegs freibleibt. Die Stadt zähle damit bundesweit zu den negativen Spitzenreitern.

Ein Stadtsprecher entgegnete dem: "Die Behauptung, in Braunschweig werde verbotswidriges Gehwegparken im Einzelfall toleriert, ist falsch." Richtig sei, dass Fahrzeuge abgeschleppt würden, wenn der Restgehweg weniger als einen Meter betrage. Illegales Gehwegparken werde aber stets mit einem Verwarnungsgeld zwischen 55 und 100 Euro sowie mitunter einem Eintrag in das Fahreignungsregister geahndet.

Regionale Unterschiede beim Gehwegparken

In Hildesheim liegt die Grenze für die tolerierte Restbreite lau DUH bei meist zwei Metern, an Engstellen bei 1,30 Metern. In Hannover gebe es Anordnungen "im Altbestand", die das Gehwegparken in einigen Bereichen erlauben, wenn die Restbreite 1,50 Meter beträgt, wie die Umwelthilfe herausfand. Bei neueren Anordnungen liege die Grenze bei 2,50 Meter. In Salzgitter ist die Lage demnach ähnlich, jedoch gelten dort immer nur die 1,5 Meter.

Die Städte Göttingen und Oldenburg gaben an, sich derzeit mit dem Thema zu befassen. Die Stadt Bremen entscheidet laut der Umwelthilfe im Einzelfall, und die Stadt Bremerhaven duldet das Gehwegparken "in der Regel nur auf einer Straßenseite mit ausreichend Restgehwegbreite".

Verwendete Quellen
  • Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa
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